Mitglied werden

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren.

 

Ordentliche Mitgliedschaft:

Ordentliches Mitglied kann werden jeder Ingenieur mit Abschluss an einer Universität, Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule oder Ingenieurschule, Personen die gemäß Ingenieurgesetz zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.

 

Mitgliedsbeitrag:

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr für ordentliche Mitglieder:

300,00 € Regelbeitrag selbständiger /freiberuflicher Ingenieur

216,00 € Regelbeitrag angestellter / beamteter Ingenieur

 

Einmalige Aufnahmegebühr 30,00 €

 

Die Jahresbeiträge werden am Anfang jeden Kalenderjahres fällig.

 

Sonderbeiträge:

Sonderbeiträge erhalten Jung-Ingenieure, nicht berufstätige Ingenieure und Senioren auf Antrag.

 

  • 72,00 € Sonderbeitrag für Jungingenieure

        „Jung-Ingenieure“ sind Ingenieure mit Abschluss an einer Universität, Hochschule, Gesamthochschule, 

         Fachhochschule oder Ingenieurschule während des Kalenderjahres der Berufsaufnahme und den folgenden zwei Kalenderjahre

  • 120,00 € Sonderbeitrag für nicht berufstätige Ingenieure

          Nicht berufstätige Ingenieure“ sind Ingenieure, die momentan ihren Beruf nicht ausüben,
          z.B. arbeitslos / Ingenieur im Erziehungsurlaub

  • 120,00 € Seniorenbeitrag

          Den „Seniorenbeitrag“ erhalten Ingenieure im Ruhestand auf Antrag

  • 36,00 € Studentenbeitrag

          Eine Immatrikulationsbescheinigung muss bei Antragsstellung vorgelegt werden.

 

Einmalige Aufnahmegebühr: 30,00 €

 

Die Jahresbeiträge werden am Anfang des Kalenderjahres fällig.

 

 

Wie werde ich Mitglied?

Unseren Aufnahmeantrag finden Sie hier. Bitte ausfüllen und per Post an die Bundesgeschäftsstelle senden.

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ZDI Aufnahmeantrag
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