Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren.
Ordentliche Mitgliedschaft:
Ordentliches Mitglied kann werden jeder Ingenieur mit Abschluss an einer Universität, Hochschule, Gesamthochschule, Fachhochschule oder Ingenieurschule, Personen die gemäß Ingenieurgesetz zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
Mitgliedsbeitrag:
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr für ordentliche Mitglieder:
300,00 € Regelbeitrag selbständiger /freiberuflicher Ingenieur
216,00 € Regelbeitrag angestellter / beamteter Ingenieur
Einmalige Aufnahmegebühr 30,00 €
Die Jahresbeiträge werden am Anfang jeden Kalenderjahres fällig.
Sonderbeiträge:
Sonderbeiträge erhalten Jung-Ingenieure, nicht berufstätige Ingenieure und Senioren auf Antrag.
„Jung-Ingenieure“ sind Ingenieure mit Abschluss an einer Universität, Hochschule, Gesamthochschule,
Fachhochschule oder Ingenieurschule während des Kalenderjahres der Berufsaufnahme und den folgenden zwei Kalenderjahre
Nicht berufstätige Ingenieure“ sind Ingenieure, die momentan ihren Beruf nicht ausüben,
z.B. arbeitslos / Ingenieur im Erziehungsurlaub
Den „Seniorenbeitrag“ erhalten Ingenieure im Ruhestand auf Antrag
Eine Immatrikulationsbescheinigung muss bei Antragsstellung vorgelegt werden.
Einmalige Aufnahmegebühr: 30,00 €
Die Jahresbeiträge werden am Anfang des Kalenderjahres fällig.
Wie werde ich Mitglied?
Unseren Aufnahmeantrag finden Sie hier. Bitte ausfüllen und per Post an die Bundesgeschäftsstelle senden.